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Dipl.-Biol. Birgit A. Pfeiffer und Team

– staatlich anerkannte Logopädinnen –

Ablauf

​Was benötigen Sie für eine logopädische Behandlung?

Logopädie ist eine Heilbehandlung, die von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Sie benötigen hierfür eine Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie, die Ihnen jeder Arzt (meist der Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater und Pädaudiologe, Neurologe, Kieferorthopäde oder Zahnarzt) bei entsprechender Indikation ausstellen kann. Logopädische Behandlungen sind für Patienten bis zum 18. Lebensjahr zuzahlungsfrei. Erwachsene müssen derzeit 10% der Kosten sowie 10 € pro Verordnung selbst tragen. Über die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung informiert Sie Ihre Krankenkasse.

Selbstverständlich behandeln wir auch privat versicherte Patienten.

Wo führen wir die Behandlung durch?

In der Regel findet die logopädische Therapie in unserer Praxis statt.

Sollte es aber aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Therapie in unseren Praxisräumen durchzuführen, so kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause, in Ihre Pflegeeinrichtung oder in Ihr Seniorenwohnheim (bei ärztlicher Verordnung eines Hausbesuchs).

Kinder, die über die interdisziplinäre Frühförderung betreut werden, erhalten ihre logopädische Behandlung in ihrem Kindergarten oder im häuslichen Umfeld.